Anzeigeerstattung? - Was dafür spricht

Ein wichtiger Schritt für Sie als Opfer!

Die Anzeige ist die einzige Möglichkeit, die gerichtliche Bestrafung des Täters zu erwirken. Es kann ein wichtiger Schritt für Sie als Opfer zur aktiven Verarbeitung und Gegenwehr sein und außerdem andere Frauen davor schützen, Opfer desselben Täters zu werden.Die Anzeige erleichtert das Geltend machen von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz und verbessert Ihre Ausgangslage für Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen an den Täter.

Die Anzeige ...

  • ist die einzige Möglichkeit, die gerichtliche Bestrafung des Täters zu erwirken
  • ist ein wichtiger Schritt für Sie als Opfer zur aktiven Verarbeitung und Gegenwehr
  • kann außerdem andere Frauen davor schützen, Opfer desselben Täters zu werden
  • erleichtert das Geltend machen von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz
  • verbessert Ihre Ausgangslage für Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen an den Täter

Wenn Sie sich zur Anzeige entschließen, sollten Sie dies möglichst frühzeitig tun, weil so die größte Chance besteht, den Täter zu fassen und ihm die Tat nachzuweisen.

Bedenken Sie:
Ein langer Zeitablauf zwischen Tat und Verurteilung kann sich strafmildernd für den Täter auswirken.

Sie können auch zu einer Rechtsanwältin gehen, um sich rechtlich beraten zu lassen. Ihre Anwältin kann schriftlich für Sie Anzeige erstatten und Strafantrag stellen. In jedem Fall folgt aber auf Ihre Anzeige eine polizeiliche Vernehmung, bei der Ihre Rechtsanwältin Sie selbstverständlich begleiten kann.

Wenden Sie sich in ihrer Stadt direkt an das Fachkommissariat und den speziell geschulten Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter die für die Verfolgung von Sexualstraftaten zuständig sind. Dort können Sie einen Termin vereinbaren, falls erwünscht bei einer weiblichen Mitarbeiterin der Polizei. Bei der Anzeigenerstattung können Sie sich von einer Vertrauensperson begleiten lassen.

Lesen Sie sich das Protokoll, das von der Aussage gemacht wurde genau durch und unterschreiben Sie nur, wenn es hundertprozentig stimmt. Bestehen Sie sonst darauf, dass es geändert wird, weil sich der später folgende Prozess auf diese Aussage stützt.

Nach der Tat!
Bei der Anzeigenerstattung direkt nach der Tat begleitet die Polizei Sie zur ärztlichen Untersuchung ins Krankenhaus. Das Personal dieser Klinik ist geschult, so dass Sie davon ausgehen können, dass alle Spuren und Beweise gesichert werden und dass Ihnen mit Verständnis und Rücksicht begegnet wird.

Wenn Sie (noch) keine Anzeige erstatten möchten:
Manche Opfer haben zunächst Angst vor der Anzeigenerstattung oder sind auf Grund der traumatischen Erfahrung nicht in der Lage, zeitnah eine Entscheidung zu treffen.

Wenn Sie sich das zunächst noch in Ruhe überlegen wollen, beachten Sie bitte Folgendes: Trotzdem Beweise sichern! Gesundheitsmaßnahmen treffen!

Lassen Sie sich möglichst schnell ärztlich untersuchen!

  • Stellen Sie damit Ihren gesundheitlichen Schutz sicher!
  • Infektionsgefahr? Nachträgliche Schutzimpfungen sind oft direkt nach der Tat/Infektion noch möglich
  • Ungewollte Schwangerschaft? Die „Pille-danach“ kann dies bei einer Einnahme innerhalb von 72 Stunden nach der Tat noch verhindern!
  • Für den Beweis der Tat ist die sofortige ärztliche Untersuchung/der ärztliche Befund unmittelbar nach der Tat von großer Bedeutung für ein späteres Strafverfahren

Wenn es irgendwie geht, sollten Sie sich vorher nicht waschen, weil dabei wichtige Spuren vernichtet werden können. Getragene Kleidung sollten Sie möglichst nicht waschen und in Papiertüten aufbewahren. Wenn es Ihnen möglich ist, schreiben Sie sich ein Gedächtnisprotokoll, in dem Sie das Geschehene rekonstruieren und aktuelle und späte Gefühle festhalten. Empfindungen und Auswirkungen der Vergewaltigung auf ihr Leben sind in einer Gerichtsverhandlung von großer Bedeutung.

Kontakt

Frauenzentrum Courage e.V.

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montags - freitags 9.00 Uhr - 14.00 Uhr
Beratungstermine vergeben wir nach telefonischer Terminabsprache.

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Beratung

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Für die Terminvereinbarung rufen Sie bitte an, oder schreiben Sie eine Email.

Second-Hand

montags bis freitags
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mittwochs
15.00 - 17.00 Uhr

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Nächster Termin ist Freitag, der 19. April von 18.00 bis 20.00 Uhr!

Kleiderspenden

Ihr Kleiderspenden nehmen wir montags bis freitags von 9.30 bis 13.00 Uhr gerne entgegen.

Unsere Leistungen

Die Beratungsstelle bietet Unterstützung und Beratung für Frauen aus allen Kulturkreisen...

  • die körperliche, seelische oder sexuelle Gewalt erleben oder davon bedroht sind
  • nach einer Vergewaltigung
  • bei Fragen zum Gewaltschutzgesetz
  • die sich in einer Krisensituation befinden
  • die einen Frauenhausaufenthalt in Betracht ziehen
  • sich in einer Trennungs- und/oder Scheidungssituation befinden
  • bei Partnerschaftsproblemen
  • die von Stalking betroffen sind
  • bei Essstörungen
  • bei Fragen zur Existenzsicherung
  • bei Ängsten
  • die für sich einen neuen(Lebens)Weg suchen

Weitere Angebote

  • Treffpunkt und Second-Hand
  • Workshops
  • kollegiale Fachberatung
  • Informations- und Präventionsveranstaltungen
  • Fortbildungen

Ein Schwerpunkt des Frauenzentrums ist die Beratungsstelle. Dort finden Frauen in (fast) allen Lebensfragen Rat und Hilfe. Doch wird das Frauenzentrum auch viel von Frauen genutzt, die sich einfach nur mit anderen Frauen treffen und unterhalten möchten. Für sie gibt es auf der Seite Second-Hand Informationen‚ über regelmäßige Treffen des Frauencafé.

Vieles von unserer Arbeit wird nur durch ehrenamtliches Engagement oder Spenden an den Verein möglich gemacht. Wir freuen uns darum sehr über interessierte Frauen, die uns ehrenamtlich unterstützen möchten.



Second-Hand und Cafe

Altes und Neues in geselliger Runde.

Hier treffen sich in lockerer, geselliger Runde Frauen, die mal auf einen Kaffee reinschauen, Bekannte und Unbekannte treffen wollen oder einfach unverbindlich etwas über das Frauenzentrum erfahren möchten.

Zu den gleichen Zeiten wie das Café ist auch der Second-Hand-Kleiderladen geöffnet. Hier bieten wir Damen- und Kinderkleidung für alle Größen und Geschmäcker an.

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